Was ist ein Datenschutzbeauftragter?
Ein Datenschutzbeauftragter ist eine Schlüsselfigur in Organisationen, die für die Überwachung und Gewährleistung der Einhaltung von Datenschutzgesetzen und -richtlinien eingesetzt wird. Die Hauptaufgabe eines Datenschutzbeauftragten besteht darin, sicherzustellen, dass der Umgang mit personenbezogenen Daten im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen und -vorschriften steht.
Die Rolle des Datenschutzbeauftragten ist besonders wichtig in Unternehmen oder Organisationen, die in großem Umfang personenbezogene Daten verarbeiten, sei es von KundInnen, MitarbeiterInnen oder anderen Beteiligten oder wenn es um sensible Daten geht. Siehe auch weiter unten.
In einem Gespräch können wir die Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten besprechen!
Interner
ODER
Externer
Datenschutzbeauftragter?
Es steht dir frei intern jemanden mit der Rolle zu befassen oder externe BeraterInnen hinzuzuziehen. Teilweise ist es sinnvoll beides zu kombinieren.
Was tut ein Datenschutzbeauftragter konkret für dich?
Hier sind einige der Kernverantwortlichkeiten eines Datenschutzbeauftragten:
Datenschutzberatung und Datenschutzschulung:
Datenschutzbeauftragte beraten MitarbeiterInnen und Führungskräfte über die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. Sie stellen sicher, dass alle in der Organisation die Bedeutung des Datenschutzes verstehen und entsprechend handeln. Ein wichtiger Aspekt der Datenschutzarbeit ist die Sensibilisierung der MitarbeiterInnen. Datenschutzbeauftragte organisieren Schulungen, um das Bewusstsein für Datenschutzbestimmungen und -praktiken zu schärfen.
Überwachung der Datenschutzpraktiken:
Datenschutzbeauftragte überwachen die Datenverarbeitungsaktivitäten der Organisation, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dazu gehört die Bewertung von Datenverarbeitungsverträgen, Datenschutzfolgeabschätzungen und anderen relevanten Dokumenten.
Regelung von Datenschutzanfragen:
Datenschutzbeauftragte sind Ansprechpartner für die Geschäftsleitung, Führungskräfte und Mitarbeiter die Fragen hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten haben. Sie sind dafür verantwortlich, die unterschiedlichen Abteilungen - wie Marketing, HR, IT - zu unterstützen.
Überprüfung von Datenschutzrichtlinien:
Datenschutzbeauftragte arbeiten daran, interne Datenschutzrichtlinien und -verfahren zu entwickeln und zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass sie den neuesten gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden:
Bei Bedarf fungieren Datenschutzbeauftragte als Schnittstelle zwischen der Organisation und den Datenschutzbehörden. Sie kooperieren mit den Aufsichtsbehörden, wenn es um Anfragen, Untersuchungen oder Berichtspflichten geht.
Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen:
Datenschutzbeauftragte führen Risikoanalysen und Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) durch, um potenzielle Risiken bei bestimmten Datenverarbeitungsaktivitäten zu bewerten. Diese Abschätzungen helfen dabei, präventive Maßnahmen zur Minimierung von Datenschutzrisiken zu identifizieren und umzusetzen.
Musst du verpflichtend einen Datenschutzbeauftragten haben?
In einigen Bereichen ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben, nämlich wenn deine Kerntätigkeit in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, die aufgrund ihrer Art, ihres Umfanges und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen (z.B. Banken, Versicherungen, Kreditauskunfteien und Berufsdetektive).
Oder wenn deine Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung sensibler Daten (z.B. Gesundheitsdaten) oder von Daten über strafrechtliche Verurteilungen oder Straftaten besteht.