Logo
Kontakt
Home

Interne oder externe Datenschutzbeauftragte

  • 1. Was ist ein Datenschutzbeauftragter?

    Ein Datenschutzbeauftragter ist eine Schlüsselfigur in Organisationen, die für die Überwachung und Gewährleistung der Einhaltung von Datenschutzgesetzen und -richtlinien eingesetzt wird. Die Hauptaufgabe eines Datenschutzbeauftragten besteht darin, sicherzustellen, dass der Umgang mit personenbezogenen Daten im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen und -vorschriften steht.

    Die Rolle des Datenschutzbeauftragten ist besonders wichtig in Unternehmen oder Organisationen, die in großem Umfang personenbezogene Daten verarbeiten, sei es von KundInnen, MitarbeiterInnen oder anderen Beteiligten oder wenn es um sensible Daten geht. Siehe auch weiter unten.

    In einem Gespräch können wir die Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten besprechen: Kontakt

  • 2. Interner oder externer Datenschutzbeauftragter?

    Es steht dir frei intern jemanden mit der Rolle zu befassen oder externe BeraterInnen hinzuzuziehen. Teilweise ist es sinnvoll beides zu kombinieren.

  • 3. Was tut ein Datenschutzbeauftragter konkret für dich?

    Hier sind einige der Kernverantwortlichkeiten eines Datenschutzbeauftragten:

    • Datenschutzberatung und Datenschutzschulung: Datenschutzbeauftragte beraten MitarbeiterInnen und Führungskräfte über die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. Sie stellen sicher, dass alle in der Organisation die Bedeutung des Datenschutzes verstehen und entsprechend handeln. Ein wichtiger Aspekt der Datenschutzarbeit ist die Sensibilisierung der MitarbeiterInnen. Datenschutzbeauftragte organisieren Schulungen, um das Bewusstsein für Datenschutzbestimmungen und -praktiken zu schärfen.

    • Überwachung der Datenschutzpraktiken: Datenschutzbeauftragte überwachen die Datenverarbeitungsaktivitäten der Organisation, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dazu gehört die Bewertung von Datenverarbeitungsverträgen, Datenschutzfolgeabschätzungen und anderen relevanten Dokumenten.

    • Regelung von Datenschutzanfragen: Datenschutzbeauftragte sind Ansprechpartner für Betroffene, die Fragen oder Bedenken hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten haben. Sie sind dafür verantwortlich, solche Anfragen zu bearbeiten und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Anliegen der Betroffenen zu adressieren.

    • Überprüfung von Datenschutzrichtlinien: Datenschutzbeauftragte arbeiten daran, interne Datenschutzrichtlinien und -verfahren zu entwickeln und zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass sie den neuesten gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

    • Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden: Bei Bedarf fungieren Datenschutzbeauftragte als Schnittstelle zwischen der Organisation und den Datenschutzbehörden. Sie kooperieren mit den Aufsichtsbehörden, wenn es um Anfragen, Untersuchungen oder Berichtspflichten geht.

    • Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen: Datenschutzbeauftragte führen Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) durch, um potenzielle Risiken bei bestimmten Datenverarbeitungsaktivitäten zu bewerten. Diese Abschätzungen helfen dabei, präventive Maßnahmen zur Minimierung von Datenschutzrisiken zu identifizieren und umzusetzen.

    Gemeinsam werden wir die DSGVO Checkliste durchgehen und so Schritt für Schritt an der DSGVO-Compliance deines Unternehmens arbeiten. Siehe dazu auch meine DSGVO Checkliste.

  • 4. Musst du verpflichtend einen Datenschutzbeauftragten haben?

    In einigen Bereichen ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben, nämlich wenn:

    • deine Kerntätigkeit in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, die aufgrund ihrer Art, ihres Umfanges und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen (z.B. Banken, Versicherungen, Kreditauskunfteien und Berufsdetektive).

    • deine Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung sensibler Daten (z.B. Gesundheitsdaten) oder von Daten über strafrechtliche Verurteilungen oder Straftaten besteht. Siehe dazu auch meinen artikel zu Datenschutz bei Gesundheitsdaten.